Aufstellung einer Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen in der Gemeinde Schmiechen
Gem. Nr. 1.5 der Schöffenbekanntmachung hat der Präsident des Landgerichts Augsburg mitgeteilt, dass in Schmiechen für die Wahl der Schöffen mindestens 1 Person vorgeschlagen werden muss.
Weitere Informationen und den Bewerbungsbogen finden Sie unter www.mering.de