Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 25 „Freiflächen PV-Anlage Kammerwiesen Schmiechen“ mit gleichzeitiger 11. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Gemeinderat Schmiechen hat am 06.02.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 „Freiflächen PV-Anlage Kammerwiesen Unterbergen“ mit 11. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen und in seiner Sitzung am 14.10.2024 den Entwurf gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes jeweils in der Fassung vom 14.10.2024 kann mit dem Inhalt der Bekanntmachung und den wesentlichen bereits vorliegenden Umweltinformationen sowie umweltbezogenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 18. November 2024 bis einschließlich 20. Dezember 2024 online unter www.schmiechen.de/gemeinde/ortsrecht/bekanntmachungen/ sowie über das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) im Internet eingesehen werden.

Bebauungsplan Nr. 26 „Freiflächen PV-Anlage westlich von Unterbergen“

Der Gemeinderat Schmiechen hat am 03.06.2024 beschlossen den Bebauungsplan Nr. 26 nicht mehr als vorhabenbezogenen Bebauungsplan, sondern als Angebotsbebauungsplan mit der Bezeichnung Nr. 26 „Freiflächen PV-Anlage westlich von Unterbergen“ fortzuführen und hat gleichzeitig den Entwurf gebilligt. Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textteil (Teil B) und Begründung mit vorläufigem Umweltbericht (Teil C) jeweils in der Fassung vom 16.05.2024 kann mit dem Inhalt der Bekanntmachung im Rahmen der frühzeitigen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 11. Juli 2024 bis einschließlich 16. August 2024 eingesehen werden.