2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Unterbergen“

Der Gemeinderat Schmiechen hat am 09.01.2023 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Unterbergen“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Mit der Bebauungsplanänderung beabsichtigt die Gemeinde die Aktualisierung der Festsetzungen im Sinne der Schaffung und Ordnung von Wohnraum. Auslöser für die Planung ist die laufende Genehmigungsplanung der Grundstückseigentümer, die im Planbereich ein Mehrfamilienhaus errichten möchten. Der Gemeinderat Schmiechen hat den Entwurf der Bebauungsplanänderung in seiner Sitzung am 08.05.2023 gebilligt.

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung, bestehend aus der Planzeichnung Teil A, den textlichen Festsetzungen Teil B und der Begründung Teil C, jeweils in der Fassung vom 08.05.2023, liegt in der Zeit vom 19. Mai 2023 bis einschließlich 23. Juni 2023 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

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Schöffenwahl 2023

Aufstellung einer Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen in der Gemeinde Schmiechen

Gem. Nr. 1.5 der Schöffenbekanntmachung hat der Präsident des Landgerichts Augsburg mitgeteilt, dass in Schmiechen für die Wahl der Schöffen mindestens 1 Person vorgeschlagen werden muss.

Weitere Informationen und den Bewerbungsbogen finden Sie unter www.mering.de

5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Brunnener Straße“

Der Gemeinderat Schmiechen hat in seiner Sitzung am 22.07.2022 die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „An der Brunnener Straße“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Änderung des Bebauungsplanes in Kraft.

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