Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 26 „Freiflächen PV-Anlage westlich von Unterbergen“ mit gleichzeitiger 12. Änderung des Flächennutzungsplanes

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 26 „Freiflächen PV-Anlage westlich von Unterbergen“ mit gleichzeitiger 12. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Gemeinderat Schmiechen hat am 11.09.2023 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB für das Gebiet Nr. 26 „Freiflächen PV-Anlage westlich von Unterbergen“, sowie die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes beschlossen.

Mit dem Bebauungsplan soll auf der Flur-Nr. 787/1, Gemarkung Unterbergen der Bau und der Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage nebst Infrastruktur (Gesamtprojekt) ermöglicht und geregelt werden. Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummer 787/1 der Gemarkung Unterbergen.

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Franz Mayr

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